Leitlinien als Praxisstandards!

 

Leitlinien sind bereits jetzt aus dem klinischen Alltag nicht mehr wegzudenken und werden in Zukunft das diagnostische und/oder therapeutische Handeln zunehmend beeinflussen. Als Hilfsmittel zur Interpretation des jeweiligen fachspezifischen Standards sind wissenschaftlich fundierte fachgebietsbezogene Leitlinien sinnvoll und wichtig, wobei sich Ärzte hinsichtlich der praktischen Umsetzung von Leitlinienempfehlungen ihrer Grenzen bewusst sein müssen. Abweichungen von Leitlinien sind - wie zuvor ausführlich erläutert - nicht nur erlaubt, sondern u.U. sogar notwendig, denn haftungsrechtlich sind Leitlinien reine „Orientierungshilfen“.

Gute - d.h. externe Evidenz, praktische Erfahrungen und die Erwartungen Betroffener gleichwertig berücksichtigende - Leitlinien bieten große Chancen für eine nachhaltige Verbesserung der Patientenversorgung. Gleichzeitig bergen schlechte - d.h. z.B. einseitig primär auf Studiendaten beruhende, Eminenz-dominiert entwickelte oder ausschließlich ökonomische Zielsetzungen adressierende - Leitlinien große Risiken, nicht nur für eine zufriedenstellende Patientenversorgung, sondern auch für die diesbezüglich in der Verantwortung stehenden Ärzte.

Vor diesem Hintergrund haben die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) e.V. und die Deutsche Schmerzliga (DSL) e.V. beschlossen, DGS PraxisLeitlinien von hoher methodischer und fachlicher Qualität für den Bereich Schmerztherapie zu entwickeln, die - unabhängig von der den Schmerzen zugrunde liegenden Ätiologie - nicht nur den Besonderheiten der multimodalen Versorgung von Schmerzpatienten in allen Stadien der Schmerzchronifizierung Rechnung tragen, sondern gleichzeitig auch die Grundlage für eine rechtssichere Nutzung/Verordnung/Anwendung aller indizierten Wirkstoffe, Fertigarzneimittel, Verfahren und Prozeduren zum Wohle der Betroffenen bilden.

Angesichts der mit Leitlinien einhergehenden medico-legalen Komplikationen ist es – insbesondere auch aus juristischen und ethischen Überlegungen heraus - genuine Aufgabe der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, die für ihr Fachgebiet erforderlichen Standards selbst festzulegen.

Dementsprechend ist die DGS - insbesondere vor dem Hintergrund zunehmend knapper werdender finanzieller Ressourcen - dazu aufgerufen, ihre maßgeblichen Standards in Leitlinien zu fassen, nicht nur um in der Diskussion mit den Kostenträgern sondern insbesondere auch im Kampf um die - der Patientensicherheit geschuldete - erforderliche Struktur- und Prozessqualität bestehen zu können.